Aktueller Projektstand 04/2023

Perspektivisch wird die detaillierte technische Planung in Abschnitten mit jeweils eigenem Verkehrswert unterteilt. Die Streckenabschnitte, für die schneller das Baurecht erlangt werden kann, sollen anschließend als erstes baulich umgesetzt werden. So wird der RS4 sukzessive bis zu seiner kompletten Fertigstellung dem Radverkehr zur Verfügung gestellt und mit und mit einen Beitrag zum Mobilitätswandel leisten.

Aktuell (04/2023) werden die kompletten Unterlagen zur Linienfindung in der finalen Version fertiggestellt und anschließend (vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 2023) dem Betriebssitz von Straßen.NRW und anschließend dem Verkehrsministerium NRW übergeben und damit das Linienbestimmungsverfahren offiziell gestartet. Danach kann die (detailierte) Planung beginnen und die Erlangung von Baurecht erfolgen.

Zwischenzeitlich erfolgten zahlreiche Abstimmungstermine zwischen Behörden, Planern und auch dem Verkehrsministerium NRW. Hierin wurden u.a. Fragen und Möglichkeiten diskutiert, wie das Verfahren, die Planungen und der Bau des RS4 beschleunigt werden könnte.

Seit Ende 2020 erfolgte die Bearbeitung, Ergänzung und Anpassung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) auf die aktuell gültigen Anforderungen und Richtlinien des Landesbetriebes. Diese sind wesentlicher Bestandteil der Unterlagen im Rahmen der Fertigstellung der Linienfindungsunterlagen. Dazu gab es im Mai 2022 einen Arbeitskreistermin mit den anerkannten Naturschutzvereinen und den entsprechenden Naturschutzbehörden.

In den jeweiligen politischen Ausschüssen der StädteRegion und Stadt Aachen wurde u.a. im September 2020 über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen berichtet.

Im September 2020 wurde der Entwurf des technischen Berichtes der Linienfindungsunterlagen zur Vorprüfung an den Betriebssitz des Landesbetriebs Straßenbau NRW in Gelsenkirchen übergeben.

Im Juni 2019 ist das Projekt an den Landesbetrieb Straßenbau übergegangen und es wurde zwischen Land, StädteRegion Aachen, der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath eine Planungsvereinbarung für den Radschnellweg abgeschlossen. Daraus resultieren die Vorbereitungen und Arbeiten für das  das Linienfindungsverfahren.

Linienfindungsverfahren

Hierbei wird eine technisch-umweltfachliche Untersuchung  der möglichen Linienführungen durchgeführt und eine Vorschlagsvariante ausgearbeitet. Im Anschluss erfolgt eine Anhörung der Bürger und Behörden. Das Landesverkehrsministerium wird nach Abwägung aller Belange die am besten geeignete Linie bestimmen. Diese bildet die Grundlage der anschließenden Entwurfsbearbeitung.

Wer ist für Planung und Bau des Radschnellwegs zuständig?

Das Land Nordrhein-Westfalen wird Baulastträger des Radschnellwegs in folgenden Abschnitten sein:

  • außerhalb der Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Aachen
  • auf allen Abschnitten im Stadtgebiet Herzogenrath

Die Stadt Aachen wird Baulastträger in den Ortsdurchfahrten in Aachen.

Beide Städte sind zudem Baulastträger der Anbindungsstrecken an den Radschnellweg.